Statuten

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „RC Trucker“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79, ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.

2. Zweck

Der Verein bezweckt den Bau und Betrieb ferngesteuerter LKWs, Baumaschinen und Gabelstapler im Maßstab 1:14,5 – 1:16. Er fördert die Kameradschaft und die gegenseitige Hilfeleistung unter den Mitgliedern im Rahmen der aktiven Teilnahme an Vereinsaktivitäten, insbesondere Organisation und Besuche von Veranstaltungen und Messen sowie regelmäßige Treffen. Er fördert Neueinsteiger mit Rat und Tat beim Bau und berät sie beim Kauf von Modellen und Zubehör.

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Mitglieder – Beiträge, Gönner – Beiträge, sowie über die Erträge aus besonderen Aktionen und Anlässen. Die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge werden vom Vorstand festgelegt und an der jährlichen Generalversammlung zur Genehmigung vorgetragen.

4. Mitgliedschaft

Die Aufnahme erfolgt durch ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Präsidenten. Nach einer Probezeit von 3 Monaten entscheidet der Vorstand über den definitiven Beitritt und wird diesen an der nächsten Generalversammlung bekannt geben. Mit dem definitiven Beitritt wird der Mitgliederbeitrag anteilmäßig, bezogen auf den Eintrittsmonat, fällig.

  • Aktiv-Mitglied mit Stimmrecht kann jede natürliche, volljährige Person werden.
  • Junior – Mitglied ohne Stimmrecht kann jede natürliche Person bis zum 18. Altersjahr werden und benötigt die schriftliche Einwilligung der Eltern.
  • Familien – Mitglieder mit Stimmrecht kann jede Familie werden, die im gleichen Haushalt leben und bestehen aus Vater, Mutter und einem Kind. Sie haben gemeinsam 1 Stimmrecht.

Es ist in allen Fällen ein Mitgliederbeitrag zu entrichten, der im 1. Quartal zu entrichten ist. Jedes Mitglied verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, jedoch pro Jahr mindestens an 2 externen Fahren oder öffentlichen Fahren auf dem Vereinsparcours teilzunehmen.

5. Zusammensetzung

Der Verein setzt sich zusammen aus:

  • Aktiv – Mitglieder (ab dem 18. Altersjahr)
  • Junior – Mitglieder (bis zum 18. Altersjahr, schriftliche Einwilligung der Eltern)
  • Familien – Mitglieder (Vater, Mutter und 1 Kind)
  • Gönner
6. Stimmrecht

Alle Aktiv – Mitglieder und Familien – Mitglieder haben ein Stimmrecht. Junior – Mitglieder haben kein Stimmrecht.

7. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages oder Tod des Mitgliedes.

8. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden. Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge verfallen zu Gunsten der Vereinskasse.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangaben aus dem Verein ausgeschlossen werden Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

9. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
10. Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich, im ersten Quartal des Jahres statt. Anträge worüber die Generalversammlung abstimmen soll, müssen mindestens 6 Wochen vor der Generalversammlung schriftlich beim Präsidenten eingehen.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder mindestens 4 Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Generalversammlung wird vom Präsidenten geleitet und die Beschlüsse werden zu Protokoll gebracht und an alle Mitglieder versendet.

Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben

  • Wahl bzw. Neu- oder Abwahl des Vorstandes
  • Änderung der Statuten
  • Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechung
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Behandlung der Ausschlussrekurse
  • Anträge von Mitgliedern

An der Generalversammlung besitzt jedes Aktiv – Mitglied und Familien – Mitglieder eine Stimme, die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand abschließend.

(Definition „Einfaches Mehr“ gem. Art. 67 ZGB: Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder muss einverstanden sein, Enthaltungen gelten als Nein – Stimmen)

Junior – Mitglieder werden an die Generalversammlung eingeladen besitzen aber kein Stimmrecht.

Ausschließung vom Stimmrecht: Jedes Mitglied ist von Gesetzes wegen vom Stimmrecht ausgeschlossen bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft oder ein Rechtsstreit zwischen ihm, seinem Ehegatten oder einer mit ihm in gerader Linie verwandten Person einerseits und dem Verein anderseits.

11. Der Vorstand

Der Vorstand wird von der Generalversammlung auf 2 Jahre gewählt und setzt sich zusammen aus:

  • Präsident
  • Kassier
  • Aktuar

Der Vorstand vertritt den Verein nach außen und führt die laufenden Geschäfte. Er legt der Generalversammlung einen Jahresbericht mit Jahresrechnung zur Genehmigung vor.

12. Vereinsvermögen

Die Mittel des Vereins werden gebildet aus:

  • Mitgliederbeiträge
  • Gönnerbeiträge
  • Erträge aus besonderen Aktionen und Anlässen

Das Vereinsvermögen wird über ein Bank- oder Postkonto geführt. Der Präsident und der Kassier verfügen über Einzelunterschriften.

13. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

14. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden und müssen an der Generalversammlung zur Abstimmung gebracht werden. 

15. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann jeder Zeit durch die Generalversammlung herbeigeführt werden. Die Stimmenmehrheit entscheidet. Der Verein wird aufgelöst, sofern nicht mindestens 2/3 der Aktivmitglieder den Verein fortführen. Bei Auflösung des Vereins wird ein allfälliges Restvermögen einer gemeinnützigen Institution zugeführt.

16. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 2. Februar 2013 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Revision gemäss GV-Traktandum 3 «Statuten» vom 09. April 2022.

Lufingen, 09. April 2022

Vorstand RC-Trucker